Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.
Extremismus – sich zum Ausstieg beraten lassen
Radikalisierung ist schwer erkennbar, da sich zunächst nur die Einstellung des Betroffenen ändert.
Erste äußere Anzeichen einer Radikalisierung können unter anderem sein:
- Rückzug und Abgrenzung zu Andersdenkenden
- der Aufbau eines neuen extremistischen sozialen Umfelds
- Gewaltverherrlichung
- fremdenfeindliche oder antisemitische Äußerungen
- die plötzliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes
Je früher in den Radikalisierungsprozess eingegriffen wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten einer Deradikalisierung.
Sie können Unterstützung beim Ausstieg und Begleitung in ein Leben ohne Extremismus erhalten.
Das gleiche gilt für Hilfestellungen im Umgang mit radikalisierten Personen.
Zuständige Stelle
das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie möchten sich aus der extremistischen Szene und deren Ideologie lösen.
- Sie kennen eine radikalisierte Person oder jemanden, der sich auf dem Weg zur Radikalisierung befindet, und suchen Unterstützung im Umgang mit dieser Person.
Verfahrensablauf
Unsere kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind erreichbar
- über E-Mail unter ausstiegsberatung@konex.bwl.de oder
- telefonisch an Werktagen von Montag bis Freitag von 09:00 – 20:00 Uhr:
- 07 11-279 45 44 (Rechtsextremismus),
- 07 11-279 45 55 (islamistischer Extremismus),
- 07 11-279 45 66 (Linksextremismus) oder
- 07 11-279 45 77 (Ausländerextremismus).
Beraterinnen und Berater
- hören zu, beantworten Ihre Fragen und geben einen ersten Überblick über die Problematik,
- entscheiden mit Ihnen gemeinsam über die nächsten Schritte,
- informieren Sie über weitere Hilfsangebote in Ihrer Nähe,
- vermitteln auf Wunsch einen Ansprechpartner vor Ort, der Sie individuell berät und mit praktischen Tipps begleitet,
- stellen den direkten Kontakt zu Spezialisten in allen Bereichen her (dabei handelt es sich um erfahrene Experten aus den Bereichen Sozialpädagogik, Extremismusprävention, Psychologie, Traumatherapie und so weiter),
- vermitteln den Kontakt zu anderen Betroffenen in ähnlicher Situation und zu Selbsthilfe-Initiativen.
Die Beratung kann an individuellen Bedürfnissen orientiert erfolgen, die für Ihren Ausstieg aus der Szene oder im Umgang mit radikalisierten oder sich radikalisierenden Personen erforderlich ist.
Sie werden zunächst eine Einschätzung der Situation zusammen mit der Beraterin oder dem Berater erarbeiten, bevor weitere konkrete Schritte folgen.
Wenn die Beraterin oder der Berater zusammen mit Ihnen zum Schluss kommen, dass eine Gefahr für Sie oder jemand anderes besteht, werden Sie schnell und unkompliziert an die zuständigen Behörden vermittelt und natürlich weiterhin von den Beraterinnen oder Beratern des konex begleitet.
Befinden Sie oder eine andere Person sich in einer akuten Gefährdungssituation, wenden Sie sich an die Polizei, Notruf: 110.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg