Kontrolle der Hundesteuermarken

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es im Stadtgebiet zu stichprobenartigen Kontrollen durch den gemeindlichen Vollzugsdienst kommen kann.

Laut § 11 Abs. 4 der Hundesteuersatzung müssen anzeigepflichtige Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein.

Um Beachtung und Verständnis wird gebeten.

(Erstellt am 05. September 2025)

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

Kindergartenanmeldung