Stadt Schönau im Schwarzwald » Stadtinfo » Projekte » Stadtsanierung Stadtmitte-Ost

Stadtsanierung Stadtmitte-Ost

Förderrichtlinien

Satzung der Stadt Schönau im Schwarzwald über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtmitte-Ost“

Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung

Aufnahme der Stadt Schönau im Schwarzwald ins Städtebauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg

Karte zur Stadtsanierung
Karte zur Stadtsanierung

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wurde vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg mit dem Sanierungsgebiet Stadtmitte-Ost ins Städtebauförderungsprogramm 2020 aufgenommen.

In einer ersten Tranche wurden 500.000 Euro bewilligt, die für kommunale und private Maßnahmen verwendet werden können. Über den Sanierungszeitraum von rund 7 Jahren können über 2 Mio. Euro an Fördermitteln in das Sanierungsgebiet fließen.

In der vorbereitenden Untersuchung, welche am 6. September 2019 als Grundlage für den Förderantrag vom Gemeinderat beschlossen wurde, wurden folgende Sanierungsziele festgelegt:

  • Sicherung und Erneuerung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes
  • Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt gestalterischer sowie energetischer Maßnahmen
  • Erhalt des ortsbildprägenden Gebäudebestandes
  • Anpassungen an den demographischen Wandel (Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes und der Wohngebäude)
  • Straßengestaltung vor allem im Bereich der Seitenränder und der Kreuzungsbereiche
  • Verlagerung des Werkhofs
  • Sicherung und Stärkung des Einzelhandels, der Dienstleistungen und des Gewerbes
  • Nachhaltige Energieversorgung durch Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien

Des Weiteren werden folgende Maßnahmenschwerpunkte genannt:

  • Gestaltung des Straßenraumes mit der Neuordnung des ruhenden Verkehrs und der Schaffung von sicheren Fußwegeverbindungen: Dazu zählen insbesondere die Wiesenstraße, Gartenstraße, Buchenbrandstraße, Luisenstraße, Teilbereiche der Bahnhofstraße und Friedrichstraße
  • Gebäudemodernisierungen: Keine räumlichen Schwerpunkte
  • Städtebauliche Neuordnung: Möglichkeiten für eine städtebauliche Neuordnung bestehen vor allem entlang der Neustadtstraße und Bahnhofstraße. Sollte der Werkhof verlagert werden, sollten diese Flächen ebenfalls neugeordnet werden.
  • Anbindung Nahwärmenetz: Mit der angestrebten Realisierung eines Wärmeverbundes entlang der Luisenstraße, in Teilen der Friedrichstraße und Bahnhofstraße besteht die Option für einen Anschluss in Teilen des Untersuchungsgebietes an ein Nahwärmenetz.

Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt geplant:

  • Abgrenzung des Gebietes zur förmlichen Festlegung und Entscheidung über das Sanierungsverfahren,
  • Beschluss des Gemeinderats über die förmliche Festlegung nach § 142 BauGB (Sanierungssatzung § 142 Abs. 3 Satz 1 BauGB),
  • Beschluss des Gemeinderats über die örtlichen Förderrichtlinien für Maßnahmen auf Grundstücken im privaten Eigentum.
  • Ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung zur Erlangung der Rechtskraft (§ 143 Abs. 1Satz 1 BauGB),
  • Benachrichtigung des Grundbuchamtes zur Eintragung des Sanierungsvermerks (§ 143 Abs. 2 BauGB)
  • Benachrichtigung des Regierungspräsidiums Freiburg
  • Aufstellung und Fortschreibung der Kosten und Finanzierungsübersicht (§ 149 BauGB)
  • Durchführung von Ordnungs- und Baumaßnahmen

Die endgültige Festlegung des Sanierungsgebiets und der Beschluss über die Sanierungssatzung sind, infolge der aktuellen Corona-Krise, in der Gemeinderatssitzung vom 15. Juni 2020 geplant. Danach sollen Sanierungssprechtage in Schönau stattfinden. Hier können sich Hauseigentümer des Sanierungsgebiets umfassend über Fördermöglichkeiten beraten lassen. Die Termine für die Sanierungssprechtage werden sobald als möglich veröffentlicht.
Ihre örtlichen Ansprechpartner sind:
Herr Wunderle, Bauamtsleiter, Telefon 07673 8204-50, hwunderle@schoenau-im-schwarzwald.de
Frau Schelshorn, stellv. Rechnungsamtsleiterin, Telefon 07673 8204-41, mschelshorn1@schoenau-im-schwarzwald.de

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

Kindergartenanmeldung