Umtauschpflicht für Führerscheine (Stufenplan)

Das Landratsamt Lörrach informiert, dass bis zum 19. Januar 2033 nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden müssen. Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit für Führerscheine lauten die Ziele.

Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder beschlossen, den Umtausch zeitlich zu staffeln.
Die ersten Führerscheine müssen bis Mitte Januar 2022, die letzten Mitte Januar 2033 ersetzt sein. Wann wer dran ist, hängt vom Geburtsjahr sowie dem Ausstellungsdatum und der Art des Führerscheins ab, den die Bürger in der Tasche haben. Jeder neu ausgestellte Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.
Der Beschluss führt nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis, sondern mache die bisherigen Dokumente lediglich ungültig. Trost für Nostalgiker: Der alte, entwertete Führerschein darf behalten werden.

Erste Stufe - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden

In der ersten Stufe werden die Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers umgetauscht.

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers                Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss                                       
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 und später 19. Januar 2025

Zweite Stufe - Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden

In der zweiten Stufe erfolgt der Umtausch der Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese werden nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr des Führerscheines umgetauscht.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheines                                                          Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss                                        
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

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