Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung) und Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat die Verbandsversammlung am 31.07.2025 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie § 2 Abs. 2 Buchstabe e) der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 31.07.2025 nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) vom 15.07.2010 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 04.12.2014, 15.12.2016 und 10.10.2024 beschlossen: