Information über die Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Schönau
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus Schönau im Schwarzwald eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist.
Im Rahmen dieser Stelle können Bürgerinnen und Bürger:
- Grundbuchabschriften beantragen,
- Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen lassen.
Da es sich um eine bezirksübergreifende Grundbucheinsichtsstelle handelt, ist es auch möglich, Grundbuchabschriften zu Grundstücken zu erhalten, welche außerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald, jedoch innerhalb Baden-Württemberg, liegen.
Zu beachten ist allerdings, dass für Unterschriftsbeglaubigungen mit Auslandsbezug (z.B. zur Vorlage im Ausland) zwingend ein Notartermin erforderlich ist. Diese Vorgänge dürfen aus rechtlichen Gründen nicht durch die Grundbucheinsichtsstelle vorgenommen werden.
Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Grundbuchratschreiber Dirk Pfeffer, Telefon. 07673 8204-20 oder E-Mail dpfeffer@schoenau-im-schwarzwald.de.