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Änderung von Einträgen

Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.

Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.

Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.

Freigabevermerk

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

Personen mit Termin haben Vorrang. Ohne Termin müssen Sie sich unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen.

info@schoenau-im-schwarzwald.de

Kindergartenanmeldung

Öffnungszeiten

der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr