Information über die Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Schönau

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus Schönau im Schwarzwald eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist. 

Im Rahmen dieser Stelle können Bürgerinnen und Bürger:

  • Grundbuchabschriften beantragen,
  • Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen lassen.

Da es sich um eine bezirksübergreifende Grundbucheinsichtsstelle handelt, ist es auch möglich, Grundbuchabschriften zu Grundstücken zu erhalten, welche außerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald, jedoch innerhalb Baden-Württemberg, liegen. 

Zu beachten ist allerdings, dass für Unterschriftsbeglaubigungen mit Auslandsbezug (z.B. zur Vorlage im Ausland) zwingend ein Notartermin erforderlich ist. Diese Vorgänge dürfen aus rechtlichen Gründen nicht durch die Grundbucheinsichtsstelle vorgenommen werden.

Für Rückfragen oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den Grundbuchratschreiber Dirk Pfeffer, Telefon. 07673 8204-20 oder E-Mail dpfeffer@schoenau-im-schwarzwald.de

Gemeinde Böllen

Oberböllen 19
79677 Böllen
Telefon  07673 282
Fax  07673 933871
E-Mail gemeinde@boellen.de
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr