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Umzug des Gewerbebetriebes

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.04.2019 freigegeben.

Gemeinde Böllen

Oberböllen 19
79677 Böllen
Telefon  07673 282
Fax  07673 933871
E-Mail gemeinde@boellen.de
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
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Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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