Kinderkrippe

Kinder unter drei Jahren können Kinderkrippen besuchen. Mit ihrem Angebot sind sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kleinkinder abgestimmt.

Die Öffnungszeiten der Kinderkrippen orientieren sich am örtlichen Bedarf und können sehr unterschiedlich sein.

Die Krippengruppe kann als inklusive Gruppe geführt werden. In inklusiven Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.

Selbstverständlich können Kinder unter drei Jahren auch von einer Tagespflegeperson oder in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen betreut werden.

Tipp: Wenn Sie sich die Gebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie beantragen, dass die Gebühr ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen wird.

Freigabevermerk

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Böllen

Oberböllen 19
79677 Böllen
Telefon  07673 282
Fax  07673 933871
E-Mail gemeinde@boellen.de
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr