Leistungen

Approbation als Arzt beantragen

Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland tätig sein möchten als

  • Ärztin oder Arzt,
  • Zahnärztin oder Zahnarzt,
  • Apothekerin oder Apotheker,
  • Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut beziehungsweise
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beziehungsweise
  • Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben eine abgeschlossene deutsche ärztliche Ausbildung.
  • Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs würdig, zuverlässig und in gesundheitlicher Hinsicht geeignet.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich . Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Die Urkunde erhalten Sie per Post.

Fristen

Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung

Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen dürfen dann nicht älter als 1 Monat sein!

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Geburtsurkunde, falls diese nicht bereits im Rahmen der Ärztlichen Prüfung vorgelegt wurde. Falls sich Ihr Name geändert hat, wird ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung (z.B. Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde) benötigt, aus dem sich der jetzt gültige Name ergibt (ebenfalls in einer vom Bürgermeisteramt beglaubigten Kopie oder im Ausnahmefall im Original).
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs
  • Persönliche Erklärung mit Datum und Unterschrift, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig war oder ist.
  • Eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie „nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs (als Arzt/Ärztin) ungeeignet“ sind;
    Sie muss Datum, Stempel und Unterschri
  • Wenn Sie die Approbation nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Ärztlichen Prüfung beantragen, eine Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
  • Führungszeugnis der „Belegart OB“
    Geben Sie dabei als Verwendungszweck an: „Approbation als Arzt/Ärztin“ und als Empfänger „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95".
  • Bei Auslandsaufenthalten ab der Volljährigkeit (länger als ein Jahr) ist ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Ausland vorzulegen (Original mit amtlicher Übersetzung; nicht älter als drei Monate).

Kosten

EUR 250,00

Bearbeitungsdauer

etwa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.

Hinweise

Keine.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.09.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Kindergartenanmeldung