Leistungen

Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen

Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.

Zuständige Stelle

das Studierendensekretariat oder Studienbüro

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.

Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte

Kosten

keine

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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8.00 bis 12.00 Uhr
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