Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM beantragen
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert den internationalen Austausch.
Es besteht aus vier Programmlinien:
- Für Studierende
- Für Berufstätige
- Für Filmproduktion
- Walter-Hallstein-Programm (Stipendium für den Bereich Verwaltung)
Stipendiendauer für Studierende
Drei - elf Monate
Stipendienhöhe für Studierende
600 EUR - 1.400 EUR
Die Hochschulen entscheiden im Einzelfall.
Dabei können sie beispielsweise berücksichtigen:
- die Entfernung der Partnerhochschule,
- etwaige Studiengebühren,
- die Lebenshaltungskosten im Gastland,
- ein mögliches Währungsgefälle,
- besondere Visabedingungen
Zuständige Stelle
Das Akademische Auslandsamt, das International Office oder die sonst für Auslandsaktivitäten zuständige Stelle Ihrer Hochschule.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie
- sind an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben und möchten an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren oder sind an einer ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben und möchten sich an baden-württembergischen Hochschulen zum gleichen Zweck aufhalten
und - sind in Ihrem Fach sehr gut bis gut qualifiziert.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich online bewerben. Den Link zum Bewerbungsportal erhalten Sie bei Ihrer Hochschule.
Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch die Hochschule im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens und gegebenenfalls in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule.
Die Baden-Württemberg Stiftung entscheidet über die Vergabe der Stipendien und teilt Ihnen im Anschluss das Ergebnis mit.
Fristen
Bewerbungsschluss ist in der Regel der 31. März für das Förderjahr, das im darauffolgenden Herbst beginnt.
Achtung: Die Bewerbungsfrist kann je Hochschule unterschiedlich sein.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Baden-Württemberg-STIPENDIUM: www.bw-stipendium.de
Freigabevermerk
17.11.2025 Baden-Württemberg Stiftung


