Home » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.

Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):

  • agrarwissenschaftlich
  • biotechnologisch
  • ernährungswissenschaftlich
  • sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales)
  • technisch (mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
  • wirtschaftswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das in der Bewerbung gewählte Berufliche Gymnasium (Priorität 1)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei
    • Realschulabschluss
    • oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
    • oder der FachschulreifeDieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:
      • Deutsch
      • Mathematik sowie
      • die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterführen
  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
  • oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
  • oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.

Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.

Verfahrensablauf

Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO (https://bewo.kultus-bw.de/BewO). Sie müssen den von BewO erstellten Aufnahmeantrag ausdrucken

Erfüllen an einer Schule mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Fristen

Anmeldungen sind bis zum 1. März für das kommende Schuljahr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses Bewo)
  • Im Portal BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
  • Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
    Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:
    • beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
      Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.

Kosten

keine

Freigabevermerk

27.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Kindergartenanmeldung