Betreten von Feldern und Wiesen von Frühjahr bis Herbst und das Laufenlassen von Hunden
Entsprechend der Vorgaben des Naturschutzgesetzes darf die freie Landschaft von Jedermann zum Zwecke der Erholung betreten werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden dürfen. Als Nutzzeit gilt bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.
In allen Fällen gilt: Wer die freie Landschaft betritt ist verpflichtet, seine Abfälle wieder mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Ein Ärgernis sind immer wieder frei laufende Hunde, die im Ort, auf Wanderwegen und im Wald angetroffen werden. Nach den entsprechenden Vorschriften sind Hunde so zu halten, dass niemand mehr als nach den Umständen vermeidbar gestört wird. Einen gesetzlichen Leinenzwang gibt es nicht, solange eine Aufsichtsperson dabei ist, die jederzeit in Rufweite zuverlässig auf das Tier einwirken kann. In allen anderen Fällen ist ein Hund an der Leine zu führen.
Angesprochen werden müssen in diesem Zusammenhang auch die „Hundehäufchen“, die überall in der Landschaft anzutreffen sind.
Hausgrundstücke, Spielplätze und landwirtschaftlich genutzte Flächen sind keine „Örtchen“ für Hunde.
Vielen ist offensichtlich nicht bewusst, dass durch Verunreinigungen dieser Art durchaus ernsthafte Krankheiten übertragen werden können. Eine solche Gefahr stellen auch die auf Grundstücken und am Straßenrand deponierten Plastikbeutel mit den Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners dar.
Unser Appell an alle Hundehalter: Bitte helfen Sie mit, Belästigungen und Gefährdungen in unserer Fremdenverkehrsgemeinde zu vermeiden und denken Sie bitte daran, dass der Hundehalter für alle von seinem Tier verursachten Schäden haftbar gemacht werden kann. Bitte bleiben Sie – ggf. mit Ihrem Hund – auf den markierten Wanderwegen und gehen Sie nicht querfeldein (auch lediglich der Holzabfuhr dienende Rückewege sollten gemieden werden). Insbesondere im Frühjahr und im Frühsommer, wenn fast alle Wildtiere ihren Nachwuchs bekommen, können Sie durch Einhalten dieser einfachen Regel aktiv zum Naturschutz beitragen und Probleme für die Landwirte verhindern helfen! Vielen Dank.