Befahrungsverbot für forst- und landwirtschaftliche Wege
Die Gemeinde Böllen möchte Sie darauf hinweisen, dass das Befahren von forst- und landwirtschaftlichen Wegen mit einem PKW nach § 41 Abs. 1 StVO verboten ist und mit einem Bußgeld ab 50 Euro bestraft wird.
Forst- und Landwirten ist die Befahrung gestattet.
Um Beachtung wird gebeten.
