Befahrungsverbot für forst- und landwirtschaftliche Wege

Die Gemeinde Böllen möchte Sie darauf hinweisen, dass das Befahren von forst- und landwirtschaftlichen Wegen mit einem PKW nach § 41 Abs. 1 StVO verboten ist und mit einem Bußgeld ab 50 Euro bestraft wird.

Forst- und Landwirten ist die Befahrung gestattet.

Um Beachtung wird gebeten.

(Erstellt am 07. September 2026)

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