Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019
Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 22. Februar 2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 bestätigt.
Der Haushaltsplan 2019 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 11. bis einschließlich 18. März 2019 beim GVV Schönau - Rechnungsamt - öffentlich aus. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist während derselben Zeit an der Anschlagstafel der Gemeinde angeschlagen.