Gewässerbegehungen/Gewässerschauen/Hochwasservorsorge an allen Oberflächengewässern im Landkreis Lörrach
Information des Landratsamts Lörrach, Fachbereich Umwelt
Das Wassergesetz Baden-Württemberg sieht vor, dass der Träger der Unterhaltungslast regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, nach vorheriger Unterrichtung der zuständigen Wasserbehörde, die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und des für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion des Gewässers erforderlichen Umfelds besichtigt.
Dies bedeutet für die Kommunen, dass alle Oberflächengewässer 2. Ordnung innerhalb von 5 Jahren regelmäßig zu besichtigen/kontrollieren sind.
Hier hat auch der einzelne Bürger für die Kommune, insbesondere für das Gewässer einen hilfreichen Beitrag zu leisten:
Folgende Materialien, Geräte und sonstige sachlichen Gegenstände sind unmittelbar am Ufer, hinter der Böschungsuferoberkante zu entfernen:
Holzlager/aufgeschichtetes Holz, Silageballen (die Kunststoffballen dürfen seit 2010 nur noch auf befestigtem Untergrund gelagert werden), Erdauffüllungen, Gerätschaften, Geräteschuppen, z. Teil Müll, Kompost- und auch Misthaufen. Weidezäune im direkten Uferbereich sind zu entfernen, gegebenenfalls zurückzuversetzen. Pro Zaunanlage ist am Gewässer max. eine Tränke-Stelle für die Tiere zulässig.
Eine Wasserentnahme am Gewässer ist nur mit der Gießkanne zulässig, keinesfalls mittels Pumpe und Schlauch.
Das Landratsamt und die Verbandsgemeinden machen hier den Bürger darauf aufmerksam, dass vor genannte Gegenstände Außerorts an den Gewässern nur in einem Abstand von mind. 10 m ab Uferböschungsoberkante gelagert werden dürfen. Innerorts gilt der 5 m Abstand ab der Gewässerböschungsoberkante.
Dort, wo am Uferbereich wiederkehrend Überschwemmungen stattfinden, sind die oben aufgezählten Gegenstände umgehend zu entfernen. Diese gelagerten Dinge können an der nächsten gelegenen Brücke oder Durchlass für Verklausungen/Verstopfungen sorgen. Das Hochwasser kann nicht mehr kontrolliert abfließen und sorgt dadurch aufgrund des Rückstaus zustandsbedingt für Überschwemmungen, die teilweise enorm große Schäden verursachen.
Deshalb werden alle Bürger um Mithilfe gebeten, ihren Beitrag zur Hochwasservorsorge und zum Schutz der Gewässerufer/Gewässerrandstreifen zu leisten.