Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeinedeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald (Landkreis Lörrach) für eine Fläche in der Gemeinde Fröhnd
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald hat am 9. Dezember 2021 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, den 6. Juli 2022 um 19 Uhr durchgeführt. Die Veranstaltung findet in der Gemeindehalle der Gemeinde Fröhnd statt und bietet Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.Des Weiteren besteht Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zur Planung nach der Veranstaltung bis 29. Juli 2022 bei der Gemeinde Fröhnd oder beim Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald.Der Planbereich ergibt sich aus folgendem unmaßstäblichen Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung:Das Planungsgebiet liegt im Süden der Gemarkung von Fröhnd, westlich der Gemeindeverbindungsstraße von Fröhnd-Oberhepschingen nach Pfaffenberg bzw. westlich der Gemarkungsgrenze zu Zell im Wiesental. Es umfasst Teilflächen der Flst.Nrn. 985 und 1292 mit einer Gesamtgröße von etwa 5,07 ha.Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche „Solarpark" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Hierfür ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Solarpark" erforderlich.Das Planungsgebiet ist im rechtswirksamen FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der FNP wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Fröhnd“ geändert.
Schönau im Schwarzwald, den 21. Juni 2022
gez. Schelshorn, Verbandsvorsitzender