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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Extremismus – sich zum Ausstieg beraten lassen

Radikalisierung ist schwer erkennbar, da sich zunächst nur die Einstellung des Betroffenen ändert.

Erste äußere Anzeichen einer Radikalisierung können unter anderem sein:

  • Rückzug und Abgrenzung zu Andersdenkenden
  • der Aufbau eines neuen extremistischen sozialen Umfelds
  • Gewaltverherrlichung
  • fremdenfeindliche oder antisemitische Äußerungen
  • die plötzliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes

Je früher in den Radikalisierungsprozess eingegriffen wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten einer Deradikalisierung.

Sie können Unterstützung beim Ausstieg und Begleitung in ein Leben ohne Extremismus erhalten.
Das gleiche gilt für Hilfestellungen im Umgang mit radikalisierten Personen.

Zuständige Stelle

das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie möchten sich aus der extremistischen Szene und deren Ideologie lösen.
  • Sie kennen eine radikalisierte Person oder jemanden, der sich auf dem Weg zur Radikalisierung befindet, und suchen Unterstützung im Umgang mit dieser Person.

Verfahrensablauf

Unsere kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind erreichbar

  • über E-Mail unter ausstiegsberatung@konex.bwl.de oder
  • telefonisch an Werktagen von Montag bis Freitag von 09:00 – 20:00 Uhr:
    • 07 11-279 45 44 (Rechtsextremismus),
    • 07 11-279 45 55 (islamistischer Extremismus),
    • 07 11-279 45 66 (Linksextremismus) oder
    • 07 11-279 45 77 (Ausländerextremismus).

Beraterinnen und Berater

  • hören zu, beantworten Ihre Fragen und geben einen ersten Überblick über die Problematik,
  • entscheiden mit Ihnen gemeinsam über die nächsten Schritte,
  • informieren Sie über weitere Hilfsangebote in Ihrer Nähe,
  • vermitteln auf Wunsch einen Ansprechpartner vor Ort, der Sie individuell berät und mit praktischen Tipps begleitet,
  • stellen den direkten Kontakt zu Spezialisten in allen Bereichen her (dabei handelt es sich um erfahrene Experten aus den Bereichen Sozialpädagogik, Extremismusprävention, Psychologie, Traumatherapie und so weiter),
  • vermitteln den Kontakt zu anderen Betroffenen in ähnlicher Situation und zu Selbsthilfe-Initiativen.

Die Beratung kann an individuellen Bedürfnissen orientiert erfolgen, die für Ihren Ausstieg aus der Szene oder im Umgang mit radikalisierten oder sich radikalisierenden Personen erforderlich ist.
Sie werden zunächst eine Einschätzung der Situation zusammen mit der Beraterin oder dem Berater erarbeiten, bevor weitere konkrete Schritte folgen.

Wenn die Beraterin oder der Berater zusammen mit Ihnen zum Schluss kommen, dass eine Gefahr für Sie oder jemand anderes besteht, werden Sie schnell und unkompliziert an die zuständigen Behörden vermittelt und natürlich weiterhin von den Beraterinnen oder Beratern des konex begleitet.

Befinden Sie oder eine andere Person sich in einer akuten Gefährdungssituation, wenden Sie sich an die Polizei, Notruf: 110.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
Kontaktformular

Bankverbindung Gemeinde Fröhnd

Sparkasse Wiesental
IBAN: DE64 6835 1557 0017 0016 45
BIC: SOLADES1SFH
Umsatzsteuer-ID: DE178926277

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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