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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Baden-Württemberg-STIPENDIUM beantragen

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert den internationalen Austausch.

Es besteht aus vier Programmlinien:

  • Für Studierende
  • Für Berufstätige
  • Für Filmproduktion
  • Walter-Hallstein-Programm (Stipendium für den Bereich Verwaltung)

Stipendiendauer für Studierende

Drei - elf Monate

Stipendienhöhe für Studierende

600 EUR - 1.400 EUR

Die Hochschulen entscheiden im Einzelfall.

Dabei können sie beispielsweise berücksichtigen:

  • die Entfernung der Partnerhochschule,
  • etwaige Studiengebühren,
  • die Lebenshaltungskosten im Gastland,
  • ein mögliches Währungsgefälle,
  • besondere Visabedingungen

Zuständige Stelle

Das Akademische Auslandsamt, das International Office oder die sonst für Auslandsaktivitäten zuständige Stelle Ihrer Hochschule.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie

  • sind an einer baden-württembergischen Hochschule eingeschrieben und möchten an einer ausländischen Partnerhochschule einen Studien- oder Forschungsaufenthalt absolvieren oder sind an einer ausländischen Partnerhochschule eingeschrieben und möchten sich an baden-württembergischen Hochschulen zum gleichen Zweck aufhalten
    und
  • sind in Ihrem Fach sehr gut bis gut qualifiziert.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich online bewerben. Den Link zum Bewerbungsportal erhalten Sie bei Ihrer Hochschule.

Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch die Hochschule im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens und gegebenenfalls in Abstimmung mit der ausländischen Hochschule.

Die Baden-Württemberg Stiftung entscheidet über die Vergabe der Stipendien und teilt Ihnen im Anschluss das Ergebnis mit.

Fristen

Bewerbungsschluss ist in der Regel der 31. März für das Förderjahr, das im darauffolgenden Herbst beginnt.

Achtung: Die Bewerbungsfrist kann je Hochschule unterschiedlich sein.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihrer Hochschule.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Baden-Württemberg-STIPENDIUM: www.bw-stipendium.de

Freigabevermerk

17.11.2025 Baden-Württemberg Stiftung

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
Kontaktformular

Bankverbindung Gemeinde Fröhnd

Sparkasse Wiesental
IBAN: DE64 6835 1557 0017 0016 45
BIC: SOLADES1SFH
Umsatzsteuer-ID: DE178926277

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr