GVV Schönau im Schwarzwald » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Procedure descriptions

Einheitlichen Ansprechpartner der Architektenkammer nutzen

Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

Der einheitliche Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren.

So können Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie müssen nicht mehr persönlich bei verschiedenen Ämtern in verschiedenen Ländern erscheinen.

Sie sind nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.

Responsible authority

Die für Sie örtlich zuständige Kammer oder der Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat

Details

Voraussetzungen

Sie

  • kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
  • möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
  • üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.

Verfahrensablauf

Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.

Bearbeitungsdauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weiter gereicht.

Hinweise

Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:

  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
  • private Sicherheitsdienste und
  • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern

Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.

Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.

Freigabevermerk

13.12.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

Personen mit Termin haben Vorrang. Ohne Termin müssen Sie sich unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen.

info@schoenau-im-schwarzwald.de

Kindergartenanmeldung

Öffnungszeiten

der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr