GVV Schönau im Schwarzwald » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,

  • in welchem Sie wohnen beziehungsweise
  • in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

Verfahrensablauf

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Fristen

keine Angabe

Erforderliche Unterlagen

  • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein
  • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

Hinweise

Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

08.04.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

Personen mit Termin haben Vorrang. Ohne Termin müssen Sie sich unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen.

info@schoenau-im-schwarzwald.de

Kindergartenanmeldung

Öffnungszeiten

der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr